Cybersecurity
Regulierer veroeffentlicht Leitlinie zu Trainingsdaten (Cybersecurity, Test 03)
Die Leitlinie beschreibt, welche Nachweise Anbieter fuer die Herkunft ihrer Daten vorhalten muessen. Sie ist rechtlich nicht bindend, wird aber erwartet.
Auffaellig ist der pragmatische Ton: Statt lueckenloser Dokumentation genuegt den Autoren ein nachvollziehbares Verfahren, das bei Nachfragen Auskunft gibt.